Bundesregierung fördert E-Autos Kritik am Elektromobilitätsgesetz

Die deutsche Bundesregierung möchte Elektroautos nun mit einem Elektromobilitätsgesetz zum endgültigen Durchbruch verhelfen.

Hierzu gehört neben der Nutzung von Busspuren auch kostenloses Parken. Kritik kommt nicht nur von Umweltverbänden.

Freie Fahrt auf Busspuren, reservierte Parkplätze und Sonderkennzeichen – mit weiteren Privilegien im Straßenverkehr will die Bundesregierung Elektro-Autos zum Durchbruch verhelfen. Mit dem sogenannten Elektromobilitätsgesetz sollen E-Autos bevorzugt und aus ihrem bisherigen Nischendasein herausgeholt werden.

So soll Kommunen ab dem Jahr 2015 an, das Recht eingeräumt werden, kostenlose Parkplätze für Elektro-Autos zu reservieren und ihnen die Nutzung von Busspuren zu erlauben. Dies wird von vielen Großstädten allerdings abgelehnt oder zumindest kritisch gesehen.

Sonderkennzeichen für E-Autos
Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge künftig auf einen Blick erkennbar sein. Mit einem Kfz-Sonderkennzeichen soll auch besser überwacht werden können, dass es nicht zu Missbrauch von Privilegien kommt. Zufahrtsverbote sollen aufgehoben werden. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge sollen ebenfalls von den Privilegien profitieren. Sie sollen dazu eine Plakette erhalten.

Die Bundesregierung will insgesamt deutlich mehr umweltfreundliche Elektroautos auf die Straßen bringen. Ziel ist es, das es im Jahr 2020 eine Million E-Autos in Deutschland gibt. Bisher gibt es nur eine überschaubare Anzahl an Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge. Als größte Probleme gelten eine relativ geringe Reichweite, hohe Anschaffungskosten und eine kaum ausgebaute Infrastruktur. Die Autobranche befürchtet, dass die Sonderregeln nicht wirken wie erhofft. Kaufprämien lehnt die Bundesregierung aber ab. Sie fördert stattdessen Forschung und Entwicklung.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hofft, dass mit den Maßnahmen sowie “einer steigenden Auswahl an Elektro-Modellen und einer anwachsenden Zahl an E-Autos auf den Straßen” der Absatz weiter steigt. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) erklärte, mit dem Gesetz erhielten Kommunen die Möglichkeit, Elektromobilität so zu fördern, wie es vor Ort am meisten Sinn mache. “Etwa aus Gründen der Luftreinhaltung.” Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten und ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.

Grüne: Nahverkehr wird ausgebremst
Kritik an dem nun verabschiedeten E-Mobilitätsgesetz kam von der Opposition und Umweltverbänden. „Der Herausforderung Elektromobilität wird Verkehrsminister Dobrindt in keinster Weise gerecht. Er tut zu wenig und dann auch noch das falsche. Er fördert in erster Linie schwere Gelände- und Sportwagen mit Elektromotor deutscher Hersteller“, sagte Stephan Kühn, der verkehrspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen.

Nach dem neuen Gesetz dürfen auch schwere Oberklassefahrzeuge wie ein Porsche Panamera Hybrid oder auch ein Mercedes S 500 Plug-in-Hybrid die Busspuren nutzen, da sie auch über eine begrenzte elektrische Reichweite verfügen. Für Kühn sei dieser Vorschlag „völlig neben der Spur“. Wie der Grünen-Politiker hinzufügte, sei es kein Beitrag zur Förderung der Elektromobilität, „den öffentlichen Nahverkehr auszubremsen und die Sicherheit von Radfahrern zu gefährden“.

Für Kühn könnte der Markthochlauf für E-Autos auch durch rein elektrisch betrieben Carsharing-Flotten geschehen. „Dass sich daher die Stellplatzprivilegierung für Car-Sharing nicht im Gesetzentwurf wiederfindet, ist ein Armutszeugnis für Verkehrsminister Dobrindt.“ Der Grünenpolitiker fordert vielmehr, die Kfz-Steuer so zu verändern, dass Elektroautos und Plug-in-Hybride mit einem CO-Ausstoß von weniger als 50 g/km einen Zuschuss erhalten, Spritschlucker indes stärker zur Kasse gegeben werden.

VCD: Blinder Aktionismus
Der Verkehrsclub Deutschland sieht in dem Elektromobilitätsgesetz „blindem Aktionismus anstatt eines strategisch überlegten, an Klimaschutzzielen ausgerichteten Handelns“, wie der VCD in einer Presseerklärung mitteilte. „Damit wird weder eine nachhaltige Mobilität in Städten angestrebt noch eine Reduzierung der klimaschädlichen Treibhausgase. Dieses Gesetz dient allein um des Zieles willen, diesen Fahrzeugen zum Durchbruch zu verhelfen.“

„Anstatt aus rein industriepolitischen Gründen die Elektroautos mit weiteren Privilegien zu fördern – z.B. durch kostenfreie Parkplätze – sollte die Bundesregierung endlich die Grundlagen dafür schaffen, dass Carsharing-Fahrzeugen eigene Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zugewiesen werden“, sagte der VCD-Bundesvorsitzende Michael Ziesak.

Das kann ja heiter werden.




Quelle: Autogazette

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